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Der Bundesrechtsberater informiert...
Präsidium
04.06.2005
Der Bundesrechtsberater informiert:
Rechtstipps für Vereine Teil 6 - Welche Aufgabenbereiche müssen durch die Vorstandsmitglieder persönlich wahrgenommen werden?
Die Verpflichtung zur persönlichen Aufgabenwahrnehmung bezieht sich unter anderem auf folgende Bereiche:
-Prüfung und Herstellung ausreichenden Versicherungsschutzes -Abführung von Steuern und Sozialausgaben -Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung -ordnungsgemäße Verwaltung der Mitgliederdaten -Abgabe des Rechenschaftsberichtes -Aufsicht über Personal (zum Beispiel Übungsleiter, Trainer, Hausmeister, Hilfspersonen u.s.w.) -Vereinsregisterangelegenheiten |
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Wichtig bei Delegation: Selbst bei Delegation bleibt es bei der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder für dies Elementaraufgaben. Durch die Annahme ihrer Wahl haben die Vorstandsmitglieder Verantwortung bei der Erfüllung dieser Elementaraufgaben des Vereins übernommen. Sie bleiben daher dem Verein und auch der Außenwelt in der Verantwortung. Daran ändert die Delegation oder Aufgabenübertragung nichts. Beispielfall: Schachverein X richtet die Landesmeisterschaft aus. Hilfskräfte des Vereins erhalten eine geringfügige Entlohnung. Für das Open, das im Rahmen der Landesmeisterschaft stattfindet, werden an einige starke Spieler Antrittsgeld bezahlt. Der Vorstand kennt sich in diesen steuerrechtlichen und abgaberechtlichen Fragen nicht richtig aus und schaltet einen örtlichen Steuerberater ein. Der kennt sich ebenfalls nicht aus und berät den Verein falsch. Bei einer späteren Überprüfung durch die Finanzbehörde wird festgestellt, dass der Verein Steuer und Abgaben nicht abgeführt hat, die hätten abgeführt werden müssen. Das Finanzamt fordert die Beiträge unmittelbar beim 1. Vorsitzenden persönlich an. Muss dieser zahlen? Ergebnis: Der 1. Vorsitzende muss persönlich haften. Natürlich kann er bei dem Steuerberater Regress nehmen, da er von diesem falsch beraten wurde. (Fortsetzung folgt) Ernst Bedau, Bundesrechtsberater |
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Veröffentlicht von Beitrag von Klaus-Jörg Lais |
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