|
|
|
DWZ/Elo |
|
|
Spielbetrieb |
|
|
Intern |
|
|
Links |
|
|
|
|
Nachrichtendetails |
|
Raubkopien von Schachprogrammen
Präsidium
27.06.2004
Der Bundesrechtsberater informiert: Schon seit einiger Zeit ist festzustellen, dass in Schachvereinen Raubkopien von Schachprogrammen verteilt werden. |
|
|
|
Zum Teil geschieht dies auch gegen Entgelt. Es häufen sich auch Fälle, dass Raubkopien von Schachprogrammen im Internetauktionshaus eBay angeboten werden. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Vorsitzenden eines Schachvereines. Dieser hat mittlerweile gestanden, erwerbsmäßig Raubkopien von Schach-Softwareprodukten vertrieben zu haben. Ich kann nur darauf hinweisen, dass das Vertreiben von Raubkopien strafbar ist. Es kommt nicht darauf an, ob dafür ein Entgelt genommen wird oder nicht. Auch die kostenlose Weitergabe ist strafbar. Die Verantwortlichen müssen jedoch mit hohen Schadensersatzforderungen der Hersteller solcher Schachprogramme rechnen. Die Herstellung von Raubkopien ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine kriminelle Handlung, die auch zu Abschreckungszwecken hart bestraft wird. Ernst Bedau, Bundesrechtsberater DSB |
|
|
|
|
|
|
Dieser Artikel wurde bereits 2189 mal aufgerufen. |
Veröffentlicht von Norbert Heymann |
|
|
| |