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Honorarordnung
  1. Diese Honorarordnung gilt für Honorarvereinbarungen des Deutschen Schachbundes, insbesondere bei Maßnahmen im Bereich des Leistungssports und für Mitwirkende im Rahmen der Aus- und Weiterbildung. Nicht erfasst sind Honorare für Spieler und Schiedsrichter.
  2. Ein Honorar kann nur gezahlt werden, wenn eine entsprechende Zusage des zuständigen Titelverwalters oder eines von ihm Beauftragten vorliegt. Zusagen dürfen nur im Rahmen dieser Honorarordnung und der im Haushaltsplan dafür bereitgestellten Mittel gemacht werden.
  3. Für Einzeltraining gelten folgende Höchstsätze:
    • A-Trainer: 24,00 EURO/Stunde 130,00 EURO/Tag
    • B-Trainer: 20,00 EURO/Stunde 110,00 EURO/Tag
    • C-Trainer: 16,00 EURO/Stunde 90,00 EURO/Tag
    • Ohne Lizenz: 12,00 EURO/Stunde 70,00 EURO/Tag
  4. Für Trainingslehrgänge gelten folgende Höchstsätze:
    • A-Trainer: 18,00 EURO/Stunde 100,00 EURO/Tag
    • B-Trainer: 15,00 EURO/Stunde 85,00 EURO/Tag
    • C-Trainer: 12,00 EURO/Stunde 70,00 EURO/Tag
    • Ohne Lizenz: 10,00 EURO/Stunde 60,00 EURO/Tag
  5. Für die Turnierbetreuung gelten folgende Tageshöchstsätze:
    • A-Trainer: 65,00 EURO/Tag
    • B-Trainer: 50,00 EURO/Tag
    • C-Trainer: 40,00 EURO/Tag
    • Ohne Lizenz: 30,00 EURO/Tag
    An spielfreien Tagen wird der volle Tagessatz gezahlt.
  6. Die Honorierung von Ferntraining ist pauschal zu vereinbaren. Die unter Ziffer 3 genannten Sätze dürfen dabei nicht überschritten werden.
  7. Für Lehrgänge und Seminare im Bereich der Aus- und Weiterbildung und für andere Honorarvereinbarungen gelten grundsätzlich die unter Ziffer 4 genannten Sätze. Sofern es wegen der Art oder der Thematik der übernommenen Referententätigkeit oder Aufgabe auf eine Trainer- oder Schiedsrichterlizenz nicht ankommt, kann der Honorarempfänger wie ein A-Trainer vergütet werden. Bei Schiedsrichterlehrgängen werden Internationale Schiedsrichter wie A-Trainer, FIDE-Schiedsrichter wie B-Trainer und Nationale Schiedsrichter wie C-Trainer vergütet. Für die Mitwirkung bei Prüfungen gelten die gleichen Sätze.
  8. Delegations- und Seminarleiter können nach der höchsten Vergütungsstufe honoriert werden.
  9. Die oben genannten Beträge können um bis zu 25 % überschritten werden, wenn dafür besondere Gründe (z. B. Bedeutung des Turniers, besondere Spielstärke oder Reputation des Trainers, besondere Spielstärke des Spielers, Übernahme von zusätzlichen Aufgaben) objektiv vorliegen. Großmeister ohne gültige A-Trainerlizenz werden wie ein B-Trainer vergütet. Internationale Meister erhalten mindestens die Vergütung wie ein C-Trainer.
  10. Stundenhonorare werden jeweils für eine Unterrichtseinheit zu 45 Minuten gezahlt. Bei mehr als 5 Unterrichtsstunden pro Tag wird der Tagessatz vergütet.
  11. Die anfallende Vor- und Nachbereitung ist mit den genannten Sätzen abgegolten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes in der Honorarvereinbarung bestimmt wird.
  12. Neben dem Honorar werden die notwendigen Fahrtkosten sowie erforderliche Auslagen erstattet. Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden außerdem die Kosten für die notwendige Unterkunft und Verpflegung erstattet. Tagegeld wird nur für den An- und Abreisetag gewährt. Es gelten die Sätze der Reisekostenordnung des DSB.
  13. Reichen die genannten Sätze nicht aus, um besonders ausgewiesene und namhafte Dozenten zu gewinnen, kann im Einzelfall mit ausdrücklicher Zustimmung des zuständigen Titelverwalters ein höheres Honorar vereinbart werden.
  14. Erreichen Spieler bei einer Jugendwelt- oder Europameisterschaft (einschließlich Altersklasse U-20) einen Medaillenplatz, erhält der vor Ort für die Betreuung zuständige Trainer ein Erfolgshonorar von 1000 EURO für den ersten, von 500 EURO für den zweiten und von 250 EURO für den dritten Platz. Prämien für besondere Erfolge im Erwachsenenschach können für den Einzelfall mit Zustimmung durch den Präsidenten vereinbart werden.
  15. Beteiligen sich Trainer an Partieabsprachen, entfällt der Anspruch auf das Honorar und auf eine etwaige Erfolgsprämie. Der Trainer ist in der Honorarvereinbarung hierauf hinzuweisen.
  16. Soweit ein ehrenamtlicher Funktionsträger des Deutschen Schachbundes in seinem Aufgabenbereich tätig wird, soll kein Honorar gezahlt werden; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Präsidenten. Entsprechendes gilt für hauptamtliche Mitarbeiter des Deutschen Schachbundes.
  17. Diese Honorarordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft und ersetzt die Honorarordnung vom 22.01.1994.

Diese Honorarordnung wurde am 19. November 2005 vom DSB-Präsidium verabschiedet.



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