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§ 6 des Teledienstgesetzes (TDG)

von Norbert Heymann

Aufmerksamen Besuchern der DSB-Homepage ist es bereits aufgefallen! In letzter Zeit ist dort ein Impressum auf der Startseite zu finden. Jüngst ergänzt durch die Angabe des vertretungsberechtigten Präsidenten, der Vereinsregisternummer und des Sitzes des entsprechenden Vereinsregisters. Die Angabe eines Impressums geht auf Informationen von Klaus Deventer, dem Datenschutzbeauftragten des DSB, und von Ulrich Giesen (Vorstand Neusser Schlittschuh-Klub) zurück. 

Zur Erläuterung:
Seit dem 20.12.2001 gelten auch für viele Vereine und Verbände, die eine eigene Homepage im Internet unterhalten, die neuen Informationspflichten gemäß § 6 des Teledienstgesetztes (TDG). Hiernach müssen spezielle Angaben auf der ersten Seite gemacht werden, die bei Nichtbeachtung zu hohen Geldbußen führen können. Zu diesen Angaben gehören:

  1. Exakte Namensangabe, genaue Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort - kein Postfach!);
  2. Telefon, Fax, Email-Adresse;
  3. den/die Vertretungsberechtigten (geschäftsführende, haftende Vorstände, Geschäftsführer usw.);
  4. Angaben über das Vereinsregister mit zuständigem Amtsgericht und der Registernummer;
  5. Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a UstG (falls vorhanden);
  6. Gegebenenfalls Links zu Satzung, AGB's, Preisangaben, Mitgliedsbeiträgen, Organisationen usw.;
  7. Der Zusatz: "Angaben gem. § 6 TDG".
Ein Verstoß gegen die allgemeinen Informationspflichten gem. § 6 S. 1 TDG n.F. stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gem. § 12 Abs. 2 TDG n.F. mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden.

Autoreninfo

Norbert Heymann,
Jahrgang 1959, war bis 2005 Referent für Öffentlichkeitsarbeit im Deutschen Schachbund.



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