| 6.3 Auswertungsfristen |
Für Turniere, deren vollständige Turnierunterlagen nicht unverzüglich, spätestens aber 6 Wochen nach Turnierende beim zuständigen Wertungsreferenten vorliegen, besteht kein Anspruch auf Auswertung.
Stichkämpfe, die innerhalb von 3 Wochen nach dem eigentlichen Turnier abgeschlossen sind, werden bei der Auswertung in dieses Turnier integriert.
Stellt sich heraus, dass eine Auswertung fehlerhaft ist, so kann die Turnierauswertung nach Korrektur der entsprechenden Daten wiederholt werden, wenn das Turnierende nicht mehr als ein Jahr zurückliegt.