| 5. Änderungen der Regeln |
Alle unter 2 bis 4 aufgeführten Bestimmungen einschließlich der Tabellen in Anhang 2 können nur mit einer 4/5-Mehrheit von der Kommission für Wertungen des DSB geändert werden. Solche Änderungen sind dem DSB-Präsidium zur Kenntnisnahme und dem DSB-Kongress zur Bestätigung vorzulegen.