| 3.2 Grundsätzliche Wertungsrichtlinien |
| 3.2.1 DWZ-Skala |
Die DWZ werden auf einer Intervallskala dargestellt, sind in der Regel 4-stellig (auch
3-stellig ist möglich) und sind mit zunehmender Spielstärke ansteigend. Die Entwicklung
der DWZ-Verteilung auf dieser Skala ist zu beobachten und ggf. durch allgemeine oder
regionale Anpassungen bzw. durch Änderungen der Wertungsbestimmungen zu korrigieren.
| 3.2.2 Anlass zur Berechnung der DWZ |
Jeweils nach Beendigung eines Turniers wird für jeden beteiligten Spieler, sofern die
dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, eine neue DWZ berechnet. Die Auswertung
der offiziellen Turniere des DSB und der DSJ sowie deren Unterorganisationen ist
obligatorisch.
| 3.2.3 Gesamtauswertung |
Turniere werden immer als Ganzes ausgewertet. Eine Auswertung nur für einzelne
Turnierteilnehmer ist nicht gestattet.
| 3.2.4 Reihenfolge der Auswertungen |
Die Auswertung der Turniere ist grundsätzlich in chronologischer Reihenfolge kontinuierlich
(und nicht periodisch) vorzunehmen. Als maßgeblicher Zeitpunkt für diese Reihenfolge gilt
das Datum der Kalenderwoche, in der die letzte Runde des Turniers ausgetragen wird. Bei
einem verzögerten Turnierende oder bei Stichkämpfen gilt das Datum der letzten angesetzten
Runde als Turnierende.
| 3.2.5 Ergebnisberücksichtigung |
Es sind sämtliche Ergebnisse (auch zurückgetretener Spieler) unter deutlicher Kennzeichnung kampfloser Entscheidungen anzugeben. Nur am Brett erzielte Partieergebnisse dürfen ausgewertet werden, also keine kampflos entstandenen Resultate. Nachträglich von einer Rechtsinstanz zugesprochene Ergebnisse bleiben dann unberücksichtigt und die ursprünglich erspielten Resultate bleiben bestehen, wenn die Partien ordnungsgemäß am Brett beendet wurden. Wurde eine Partie regelwidrig abgebrochen oder nach ordnungsgemäßem Abbruch nicht oder falsch fortgesetzt, so gelten die nach der jeweiligen Turnierordnung dafür in Anwendung gebrachten Resultate bzw. die einer Schiedsinstanz innerhalb des DSB. Sollte in einem zivilrechtlichen Verfahren die Korrektur eines Spielergebnisses erfolgen, findet gleichwohl eine Wertungskorrektur wegen des unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwandes nicht statt.
| 3.2.6 DWZ-Index |
Den eigentlichen Wertungszahlen wird nach einem Bindestrich ein numerischer Index angefügt.
Dieser beträgt "1" nach der ersten Auswertung und wird nach jeder weiteren Auswertung um
"1" erhöht. Spielstärkewerte, die dem FIDE-Rating entstammen, werden als Ausgangszahl mit
dem Index "6", solche aus einem vergleichbaren nationalen Wertungssystem mit dem Index "0"
versehen (siehe dazu die Anmerkung bei
4.9.2 bezüglich
E-Begrenzung).
| 3.2.7 Überprüfung von Auswertungen |
Wenn ein Spieler den begründeten Verdacht hat, dass eine seiner letzten Auswertungen
fehlerhaft ist oder diese ganz fehlt, so wendet er sich an seinen zuständigen
Basis-Wertungsreferenten oder über diesen an den Auswerter (siehe jedoch
6.3). Er ist über eine eventuelle Korrektur zu informieren. Liegt eine
fehlerhafte Ergebnisangabe eines inoffiziellen Turniers vor, so muss der Spieler selbst
beim Auswerter beantragen, dass dieser nach Möglichkeit für eine ordnungsgemäße Auswertung
Sorge trägt.
| 3.2.8 Schlichtungen und Sanktionen |
Ein Spieler bzw. Veranstalter/Verein, der wissentlich durch falsche Angaben zur eigenen Person bzw. zu den Turnierteilnehmern oder durch falsche Ergebnismeldungen eine inkorrekte DWZ-Auswertung in Kauf nimmt oder herbeiführen will, muss mit Maßnahmen je nach Schwere des Falles rechnen. Ebenso wie bei allen anderen Streitfällen im Wertungsbereich, die nicht gütlich beizulegen sind, muss in den Landesverbänden und Unterorganisationen nach den dort bestehenden Ordnungen durch die dafür vorgesehenen Gremien entschieden werden. Richten sich Vorwürfe gegen Mitglieder der Kommission für Wertungen, so ist das DSB-Schiedsgericht zuständig.
| 3.2.9 Regelwidriges Wertungsverhalten |
Berechnet ein Landesverband in seinem Bereich die DWZ abweichend von der Wertungsordnung
bzw. einschließlich der vorgesehenen Datenübermittlungen nur teilweise, verspätet oder
gar nicht, so kann dadurch die DWZ-Zusammenarbeit im Deutschen Schachbund erheblich
beeinträchtigt werden. Wird dies vom Vorsitzenden der Kommission für Wertungen in
Übereinstimmung mit den Mitgliedern der Wertungszentrale und der Wertungskommission
festgestellt, so kann er die Anerkennung der in diesem Verband berechneten DWZ und ihre
Verwendung im Deutschen Schachbund verweigern, wenn der Verband nicht innerhalb eines
halben Jahres nach einer schriftlichen Benachrichtigung seines Präsidenten Abhilfe schafft.