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DWZ/Elo
Übersicht Info zur DWZ Wertungsordnung    2.1 Themenbeschr.    2.2 Grundlage ...    2.3 Verfahren ...    2.4 Funktionsträger    2.5 Kostenübernahme    3.1 DSB-Grundlagen    3.2 Richtlinien    4.1 Ziel    4.2 Komponenten    4.3 Mindestpartien    4.4 Restpartien    4.5 Gewinnerwartung    4.6 Punkterwartung    4.7 Punkterwartung    4.8 Turnierleistung    4.9 Folge-DWZ    4.10 Einordnung    5. Regeländerung    6.1 Wertungszahlen    6.2 Voraussetzungen    6.3 Fristen    7.1 Richtlinien    7.2 Organe    7.3 Veröffentlichung    7.4 Computer    7.5 Turniercode    7.6 Daten    8. Richtlinien    Anhang 1.1    Anhang 1.2    Anhang 1.3    Anhang 2.1    Anhang 2.2    Anhang 2.3    Anhang 2.4    Anhang 2.5 Elo (FIDE-Rating) Kontakt Reklamationen Webmasterinfo Datenbank DeWIS Alte Datenbank
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Wertungsordnung - 3.1 DSB-Grundlagen für das Wertungssystem

  3.1 DSB-Grundlagen für das Wertungssystem

3.1.1 Allgemeines

Der Deutsche Schachbund hat auf seinem Kongress am 22.05.1993 in Ratingen durch seine Satzung der "Kommission für Wertungen" mit der zugehörigen "Wertungszentrale" die Zuständigkeit für alle Angelegenheiten der Spielstärkebewertungen der DSB-Mitglieder übertragen. Damit werden die Aufgaben der bisherigen, 1974 errichteten "Ingo-Elo-Zentrale des DSB" ohne Unterbrechung in erweitertem Umfang fortgeführt.

3.1.2 Hauptaufgaben der Wertungskommission

3.1.2.1 FIDE-Belange

Der Vorsitzende der Kommission für Wertungen vertritt als dazu vom Kongress beauftragter Referent die Rechte und Ansprüche der dem DSB angehörenden Schachspieler gegenüber dem Weltschachbund FIDE bezüglich des internationalen FIDE-Ratings, der Normerfüllungen und der Verleihung von Schachtiteln.

Der Antrag des DSB an die FIDE zur Verleihung eines FIDE-Titels für einen Spieler wird gestellt, wenn der Spieler die von der FIDE geforderten Normen erfüllt hat und wenn die DWZ des Spielers nicht niedriger als 100 Punkte unter dem von der FIDE geforderten FIDE-Rating liegt.

Über Ausnahmen entscheidet auf schriftlich begründeten Antrag des Spielers oder des FIDE-Rating-Officers die Kommission für Wertungen des DSB. Gegen deren Entscheidung kann das Schiedsgericht des Bundes angerufen werden.

3.1.2.2 DWZ-Ermittlung

Es sind die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit möglichst alle offiziellen Turniere des DSB und seiner Untergliederungen nach dem System der DWZ ausgewertet werden können, soweit die Turnierbedingungen den Auswertungsrichtlinien entsprechen. Dazu gehören ebenso die Veröffentlichung der errechneten DWZ wie die Weiterentwicklung der Auswertungsregeln aufgrund eigener Erfahrungen oder solcher, die das Regelwerk des FIDE-Ratings bzw. anderer nationaler Wertungssysteme beeinflussen.

3.1.2.3 Zusammenarbeit

Zur Erfüllung der gestellten Aufgaben sind insbesondere der Kontakt und die Zusammenarbeit mit den Landesverbänden des DSB, der Deutschen Schachjugend, der Kommission für Datenverarbeitung sowie der FIDE und ihren nationalen Schachföderationen - vor allem den benachbarten - zu pflegen.

3.1.3 Grundlagen

Die Arbeit der Kommission für Wertungen hat sich nach diversen Bestimmungen zu richten, die nicht nur in verschiedenen Ordnungen, sondern darüber hinaus von unterschiedlichen Gremien mit wechselnden Mehrheiten festgelegt werden. Die wichtigsten davon werden im Anhang in besonderen Kapiteln im Wortlaut wiedergegeben, soweit sie nicht Gegenstand der Kapitel 2 bis 8 sind.

3.1.3.1 Satzung, Geschäftsverteilungsplan u.a.

Der Vorsitzende der Kommission für Wertungen hat den Aufgaben nachzukommen, die für ihn im Geschäftsverteilungsplan des DSB-Präsidiums und darüber hinaus auch für die übrigen Mitglieder der Wertungszentrale in der DSB-Satzung und in der Allgemeinen Übersicht, den Grundlegenden Rahmenbestimmungen, den Berechnungsregeln, den Ergänzenden Bestimmungen und den Organisationsrichtlinien zur DWZ aufgeführt sind.

3.1.3.2 Bindende DSB-Bestimmungen

Durch die DSB-Satzung, vom DSB-Kongress oder weiteren zuständigen DSB-Gremien festgelegte Bestimmungen - genannt seien die Geschäfts-, Finanz- und Sitzungsordnung - sind für die DWZ-Arbeit bindend. Sie können von der Kommission für Wertungen nicht selbständig geändert werden. Ein Antrag auf Änderung über das DSB-Präsidium an den DSB-Kongress kann aber gestellt werden.

3.1.3.3 Rechenregeln und Verfahrensweisen

Die eigentlichen Rechenregeln zur Ermittlung der DWZ einschließlich der dazu gehörenden grundsätzlichen Verfahrensweisen können nur mit einer 4/5-Mehrheit von der Kommission für Wertungen geändert werden, in dringenden Fällen einvernehmlich auch auf schriftlichem Wege. Die Änderungen sind dem DSB-Präsidium und -Kongress zur Bestätigung vorzulegen.

3.1.3.4 Ergänzende Festlegungen und Änderungsmöglichkeiten

Für den Datenaustausch, Fristenfestsetzungen, Berücksichtigung von Spielstärkezahlen anderer Wertungssysteme, Angleichungen an geänderte Turnierordnungen o.ä. sind unter 6 "Ergänzende Bestimmungen" und unter 7 "Organisationsrichtlinien" erstellt worden. Diese können mit einfacher Stimmenmehrheit von der Kommission für Wertungen geändert werden, soweit dem keine anderen höherrangigen Beschlüsse entgegenstehen. Solche Abstimmungen können einvernehmlich auch auf schriftlichem Wege erfolgen.



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