| 2.5 Kostenübernahme |
| 2.5.1 Wertungsreferenten |
Die Kosten der Wertungsreferenten tragen diejenigen Organisationen, deren Vorständen sie
angehören oder denen sie zugeordnet sind. Die Kosten der Wertungszentrale mit ihren
Referenten trägt der DSB entsprechend seinem jeweiligen Haushaltsplan und der Finanzordnung.
Bei Zusammenkünften der Wertungskommission trägt der DSB die Fahrtkosten. Die übrigen
Ausgaben sind von den Landesverbänden bzw. von der DSJ zu tragen.
| 2.5.2 Auswertungsgebühren |
Für die DWZ-Auswertung von Turnieren, bei denen ein Startgeld erhoben wird, wird den
Veranstaltern für die Spieler, die mindestens € 10,-- zahlen, vom Wertungsreferenten eine
Gebühr in Rechnung gestellt. Für diese Spieler wird je € 0,50 als Kostenbeteiligung
erhoben. Eine Verdopplung der Gebühr erfolgt, wenn die Spielerdaten gemäß
7.6.1.4.1 nicht
vollständig sind oder die Spielresultate gemäß
7.6.1.4.3 nicht mit zum DWZ-Wertungsprogramm
kompatiblem Datenformat eingereicht werden. Der DSB und die Landesverbände können für ihre
Bereiche abweichende Regelungen treffen.